Wer traut sich in die Geisterbahn?
Wer hat Angst vor Monstern und Gespenstern? In Märchen und Geschichten werden sie lebendig. In Bilderbüchern steht, wie Monster aussehen und wie man sie besiegen kann. Sind Filme oder Computerspiele zu gruselig, kann es passieren, dass man die Monster nicht mehr aus dem Kopf heraus bekommt. Wenn man aber weiß, was einen zum Gruseln bringt, kann das helfen, die Monster wieder loszuwerden.
In den letzten beiden Wochen hatten alle Kinder der Schule Gelegenheit, sich mal so richtig zu gruseln! Die Klasse 4a hatte im Schwarzlichtraum der Schule eine Geisterbahn aufgebaut. Es wimmelte nur so von Geistern und Gespenstern. Natürlich mussten auch passende Gruselgeräusche hergestellt und der Aufbau und Ablauf organisiert werden, damit alles passte und eine entsprechende Wirkung entfaltete. Die Künstler Christian Boltanski und Tanja Geiss regten die Kinder der 4a dazu an, Schattengeister und Fantasieskelette zu zeichnen und zu installieren. Die Kinder sprudelten nur so vor Ideen, was man alles noch einbauen könnte. So hingen z.B. schwarze Wollfäden von der Decke, die sich beim Gang mit der Taschenlampe durch die dunkle Geisterbahn im Gesicht wie Spinnweben anfühlten, in Guckkästen taten sich immer wieder neue Geisterszenarios auf. Natürlich wurden auch Schwarzlichteffekte und farbige Effektprojektionen eingebaut. Wie versprochen kam jeder, die die Geisterbahn betrat, auch gut wieder heraus!
Im Endeffekt hatten nicht nur die Kinder der 4a experimentierend und mit viel Spaß an der Sache etwas über die Organisation eines Projektes, über Licht und Schatten, optische, akustische und taktile Wahrnehmungswirkungen gelernt. Die Reaktionen der Geisterbahnbesucher waren durchweg positiv. Auf dem Flur wurde ich von vielen Kindern der anderen Klassen angesprochen. Manche wollten wissen, ob die bunt scheinenden Flüssigkeiten Gift waren. Einige blieben mit leuchtenden Augen vor mir stehen und meinten: „Frau Limper, das war toll mit der Geisterbahn!“
Elternbrief der Ministerin vom 27.03.2020
Liebe Eltern,
Mit einem offenen Brief richtet sich Schulministerin Yvonne Gebauer heute an alle Eltern. Sie finden das Dokument in unserem Downloadbereich.
https://kgs-gerlingen.de/eltern/downloads
Das Land NRW hat zudem am 25.03.2020 verfügt, in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen.
Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern. Auch bei uns sind dadurch viele geplante Aktivitäten betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, nach welchem Verfahren eventuelle Stornokosten durch das Ministerium erstattet werden. Sobald wir diesbezüglich Neuigkeiten haben, werden wir sie an dieser Stelle bekannt geben.
Update zur aktuellen Situation, 18.03.2020
Liebe Eltern,
mittlerweile haben alle Kolleginnen und Kollegen Arbeitspläne und Materialien für Ihre Kinder auf unserer Webseite hochgeladen. Weitere Informationen und Materialen werden Sie in den nächsten Tagen ebenfalls auf unserer Webseite finden. In einigen Fällen versenden die Klassenleitungen Material auch zusätzlich per E-Mail. Ckecken Sie daher bitte regelmäßig unsere Webseite sowie Ihr E-Mailfach. Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bedanken, dass die Weiterleitung der Informationen und Materialien so schnell und unkompliziert funktioniert.
In Bezug auf die Lernangebote schreibt das Schulministerium:
„Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.“
Bis zum nächsten Update sende ich Ihnen, auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, herzliche Grüße.
P. Clemens
Neuregelung der Notbetreuung ab Montag, 23.03.2020
Liebe Eltern,
ab Montag, 23.03. wird die Regelung für eine Notbetreuung folgendermaßen erweitert:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Welche Berufsgruppen davon betroffen sind, können Sie hier nachlesen:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_leitlinie_kritis.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Ein enstprechendes Formular zur Beantragung finden Sie hier:
Bitte denken Sie daran sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir schnellstmöglich auf Ihre Anfrage reagieren können.
Gehen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.
Update zur Betreuung ab Montag, 16.03.
Liebe Eltern,
in der Übergangsphase bieten wir an beiden Tagen (Montag, 16.03. sowie Dienstag, 17.03.) eine Betreuung von 8.15 bis 13.20 Uhr durch die Lehrkräfte in der Schule an.
Um den Bedarf einer Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03. einschätzen zu können, bitten wir alle in Frage kommenden Eltern per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! folgende Informationen zu senden:
- Name und Klasse des Kindes
- Beruf der Mutter/des Vaters
- zu welchen Zeiten/ an welchen Wochentagen Betreuung notwendig ist
Welche Kinder können betreut werden?
Eine Notbetreuung können Kinder besuchen, deren Eltern in folgenden Bereichen unabkömmlich tätig sind und keine Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeit und/oder eine Betreuung durch Familienangehörige gewährleistet werden kann.
- Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen im Offenen Ganztag
- Mitarbeiter/innen
- im Gesundheitswesen
- bei Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt, Rettungsdienst, Katastrophenschutz
- der Kinder- und Jugendhilfe
- in den Bereichen Energie, Wasser, Entsorgung, ÖPNV
- zur Sicherung von Telekommunikationsdiensten
- in der Lebensmittelversorgung
- der zentralen Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
Über das genaue weitere Verfahren informieren wir, sobald dies geklärt ist. Bekannt ist bereits, dass für die Notbetreuung ab Mittwoch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen ist.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
P. Clemens
