"Astrid-Lindgren-Tag" an der KGS Gerlingen
Am Freitag, 20.11. haben wir aus dem bundesweiten Vorlesetag einen „Astrid-Lindgren-Tag“ an der KGS Gerlingen gemacht. Die Schülerinnen und Schüler haben viele von Astrid Lindgrens Kindergeschichten kennengelernt und im Rahmen eines Projekttags tolle und bunte Ergebnisse erstellt.
Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
Liebe Eltern,
Das Ministerium hat sich mit neuen Informationen rund um den Schulbetrieb nach den Herbstferien an die Schulen gewandt. Hiermit möchte ich Ihnen diese Informationen und Folgen für den Unterrichtsbetrieb ab Montag, 26.10. weiterleiten.
In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Wesentliche Indikatoren für das Infektionsgeschehen sind in den letzten Tagen deutlich, in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens sogar sehr deutlich gestiegen. Sie zeigen somit die aktuell dynamische Entwicklung der Pandemie an.
Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.
Die bereits bestehenden Regelungen und Maßnahmen seit den Sommerferien erfahren nun Anpassungen und Ergänzungen.
Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.
Das Umweltbundesamt har dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf
Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
- Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
- Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
- Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
- Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
- Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.
Nähere Informationen und Erläuterungen zu den Hygienemaßnahmen und Regelungen an der KGS Gerlingen finden Sie hier.
Wir hoffen durch diese Maßnahmen den Schulbetrieb nach den Herbstferien bestmöglich aufrechterhalten zu können. Bei auftretenden Veränderungen versuchen wir weiterhin Sie schnellstmöglich zu informieren.
Kommen Sie alle gut durch diese angespannte Zeit,
P. Clemens
Mein Kind ist erkrankt - Handlungsempfehlungen
Liebe Erziehungsberechtigte,
bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Grundsätzlich gilt, dass vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, abgeklärt sein muss, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung (Husten, Schnupfen, Fieber, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, etc.) aufweisen.
Bei Schnupfen muss Ihr Kind für mind. 24 Stunden zu Hause bleiben. Falls keine weiteren Erkältungssymptome hinzukommen, darf Ihr Kind nach Ablauf von 24 Stunden wieder zur Schule kommen. Sollten mehrere genannte Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Klassenleitung, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Am besten per Email bzw. die Online-Krankmeldung auf der Schulwebseite.
Ein Schaubild, welches Ihnen eine Empfehlung gibt, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten, finden Sie hier.
Herzliche Grüße,
P. Clemens
Bufdi gesucht!
Die Gemeinde Wenden möchte eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei uns an der KGS Gerlingen besetzen.
Interessenten schicken bitte kurzfristig Ihre Bewerbungsunterlagen an
den Bürgermeister der Gemeinde Wenden, Bereich Personal,
Hauptstr. 75 in 57482 Wenden oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alle weiteren Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nachtrag zum Schulstart
Liebe Eltern,
an dieser Stelle noch einige weiterführende Infos im Rahmen der Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten:
- Wenn das Lernen in der Schule nicht möglich ist, müssen die Kinder verpflichtend am Lernen auf Distanz teilnehmen. Die hier erbrachten Leistungen werden nun auch bewertet. Klassenarbeiten und Tests werden in der Regel in der Schule geschrieben, berücksichtigen aber auch Inhalte des Distanzlernens.
- Wenn Ihr Kind einen Infekt hat, muss es zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Sollten danach keine weiteren typischen Corona-Symptome hinzukommen (trockener Husten, Fieber u.ä.), kann es die Schule wieder besuchen. Nutzen Sie in Krankheitsfällen wie gewohnt die Online-Krankmeldung der Webseite.
- Kinder mit Symptomen müssen wir aus dem Unterricht abholen lassen. Erst wenn innerhalb von 24 Stunden keine weiteren typischen Symptome auftreten, kann das Kind wieder zur Schule kommen. Ansonsten muss es zum Arzt.
- Änderungen gibt es im Bereich der Risikopatienten/innen: Wenn ein Kind an einer relevanten Vorerkrankung leidet, können die Erziehungsberechtigten es befristet vom Präsenzunterricht befreien. NEU: Ab einer Befreiung von mehr als sechs Wochen ist ein ärztliches Attest Pflicht.
- Grundlegend geändert wurden die Vorgaben beim Zusammenleben mit vorerkrankten Angehörigen: Hier müssen Sie vor allem zu Hause dafür sorgen, die Angehörigen zu schützen. Das Kind soll möglichst in die Schule gehen. Nur in eng begrenzten zeitlichen Ausnahmefällen können Kinder vom Präsenzunterricht befreit werden.
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Sind Sie in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn aus einem Risikogebiet aus dem Urlaub zurückgekehrt? Dann müssen Sie und Ihr Kind entweder 14 Tage in Quarantäne oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf.
Für aktuelle Infos schauen Sie bitte regelmäßig auf unsere Homepage. Einen offenen Brief der Ministerin an alle Eltern zum Schultstart in das Schuljahr 2020-21 finden Sie hier.
Herzliche Grüße,
P. Clemens