Infos zum Distanzunterricht ab Montag, 11. Januar
Liebe Eltern,
zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes, vor allem gesundes neues Jahr, das uns hoffentlich weniger Einschränkungen und Zumutungen beschert als das vergangene! Leider starten wir nach den Ferien mit erneuten Herausforderungen, die insbesondere auch wieder Sie betreffen.
Wie Sie sicher schon wissen, gibt es im Rahmen des Gesundheitsschutzes neue Vorgaben für den schulischen Bereich, die ab kommender Woche gelten. Eben erreichte uns die aktuelle Mail des Schulministeriums zu den jüngsten Entscheidungen angesichts der Infektionslage. Hier die wichtigsten Auszüge:
„Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. (...)
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich – zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können (...). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums (...) statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt (...).
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten (...) geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.“
Wenn Sie eine Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem entsprechenden Formular an, welches Sie hier finden. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Betreuungsbedarf für die kommende Woche muss zwingend bis morgen, Freitag, den 08.01.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!
Für die zwei weiteren Wochen bis zum 31.01.21 melden Sie den Bedarf bitte jeweils bis zum Donnerstag der Vorwoche um 12.00 Uhr mit dem gleichen Formular an.
Für den Distanzunterricht stehen Ihren Kindern ab kommenden Montag, 11.01. die Klassenpadlets zur Verfügung. Sofern die Kinder Material benötigen, das nicht digital zur Verfügung gestellt werden kann, werden die Lehrkräfte dieses im Verlauf des Montags zusammenstellen und mit Ihnen alle weiteren Schritte klären. Zudem wird die Klassenlehrkraft Ihr Kind während des Distanzlernens begleiten und regelmäßige Kontakt- und Rückmeldemöglichkeiten anbieten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Herzliche Grüße,
Peter Clemens
Regelungen für Schulen vom 11. - 31. Januar
Liebe Eltern,
zunächst wünschen wir Ihnen allen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.
Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wird der Präsenzunterricht bis zum 31.01.2021 ausgesetzt. Die Schulen werden erst im Verlauf des Donnerstags vom Ministerium über konkrete Rahmenbedingungen für diese Zeit informiert. Hiermit werden wir unsere Planungen angehen und uns beraten wie wir die Vorgaben an der KGS Gerlingen sinnvoll aus pädagogischer und gesundheitlicher Sicht umsetzen können. Sobald entsprechende Pläne vorliegen, werden wir Sie informieren. Unter Umständen kann dies auch erst am Freitag der Fall sein. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Herzliche Grüße,
das Team der KGS Gerlingen
Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten: Regelung ab Montag, 14.12.2020
Liebe Eltern,
soeben erreichte uns die aktuelle Mail des Schulministeriums zu den jüngsten Entscheidungen angesichts der Infektionslage. Ich stelle Ihnen hier die wichtigsten Infos im Wortlaut zur Verfügung:
„Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen: „In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.“
Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geben bitte der Klassenleitung eine schriftliche Rückmeldung ob und ab wann genau Sie von dieser Regelung Gebrauch machen und Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, können wie gewohnt die Betreuung bzw. OGGS in Anspruch nehmen.
Die Lernmaterialien für diese Zeit werden über die Klassenpadlets online zur Verfügung gestellt. Das ggfs. notwendige Aushändigen von Lernmaterialien wird am Montag geklärt und Sie erhalten eine Rückmeldung über die Klassenleitung.
Zudem findet an den beiden Werktagen im Anschluss an die Weihnachtsferien (7. und 8. Januar) ebenfalls kein Unterricht statt. Hier gelten die gleichen Regelungen wie für den 21. und 22. Dezember, sodass wir auch hier eine Notbetreuung anbieten. Sofern Sie Ihr Kind für ein oder beide Tage anmelden möchten, melden Sie diesen Bedarf bitte bis spät. Freitag, 18.12.2020 per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
Ihnen allen wünsche ich trotz dieser schwierigen Zeiten von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!
P. Clemens
Update zu den Regelungen in dieser Woche (14. - 18. Dez.)
Liebe Eltern,
angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen entschieden, ab heute die Präsenzpflicht aufzuheben. Es besteht jedoch weiterhin Unterrichtspflicht. Sie als Eltern entscheiden ob Ihr Kind bis Freitag, 18.12. am Präsenzunterricht in der Schule oder am Distanzunterricht zu Hause teilnimmt.
Dies ist sicherlich keine leichte Entscheidung und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Doch egal wie Sie sich entscheiden: Das Team der KGS Gerlingen gibt unter den aktuellen Bedingungen das Beste Ihr Kind vor Ort als auch im Lernen auf Distanz zu unterstützen und zu begleiten. Alle notwendigen Lernmaterialien erhalten Sie digital über das Klassenpadlet. Das ggfs. notwendige Aushändigen von Lernmaterialien wird durch die Klassenleitungen organisiert.
Insgesamt geht es aber weiterhin darum Kontakte überall da wo es geht zu vermeiden. Deshalb: Sofern es Ihnen möglich ist, lassen Sie Ihr Kind zum frühestmöglichen Termin zu Hause und geben Sie eine schriftliche Nachricht an die Klassenleitung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung in diesen besonderen Zeiten,
P. Clemens
Notbetreuung 21. und 22. Dezember
Liebe Eltern,
In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.
Wir bieten an beiden Tagen eine Notbetreuung für Ihre Kinder an und möchten auf diesem Weg den Bedarf hierfür ermitteln. Sofern Sie Ihr Kind für ein oder beide Tage anmelden möchten, füllen Sie bitte einen Antrag aus und reichen ihn ausgedruckt über Ihr Kind oder per Mail direkt an mich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis spät. Montag, 07.12. ein. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Bleiben Sie alle weiterhin gesund und herzliche Grüße,
Peter Clemens