Liebe Erziehungsberechtigte,

bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Grundsätzlich gilt, dass vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, abgeklärt sein muss, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung (Husten, Schnupfen, Fieber, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, etc.) aufweisen.

Bei Schnupfen muss Ihr Kind für mind. 24 Stunden zu Hause bleiben. Falls keine weiteren Erkältungssymptome hinzukommen, darf Ihr Kind nach Ablauf von 24 Stunden wieder zur Schule kommen. Sollten mehrere genannte Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Klassenleitung, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Am besten per Email bzw. die Online-Krankmeldung auf der Schulwebseite.

Ein Schaubild, welches Ihnen eine Empfehlung gibt, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten, finden Sie hier.

Herzliche Grüße,

P. Clemens

Liebe Eltern,

an dieser Stelle noch einige weiterführende Infos im Rahmen der Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten:

  • Wenn das Lernen in der Schule nicht möglich ist, müssen die Kinder verpflichtend am Lernen auf Distanz teilnehmen. Die hier erbrachten Leistungen werden nun auch bewertet. Klassenarbeiten und Tests werden in der Regel in der Schule geschrieben, berücksichtigen aber auch Inhalte des Distanzlernens.
  • Wenn Ihr Kind einen Infekt hat, muss es zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Sollten danach keine weiteren typischen Corona-Symptome hinzukommen (trockener Husten, Fieber u.ä.), kann es die Schule wieder besuchen. Nutzen Sie in Krankheitsfällen wie gewohnt die Online-Krankmeldung der Webseite.
  • Kinder mit Symptomen müssen wir aus dem Unterricht abholen lassen. Erst wenn innerhalb von 24 Stunden keine weiteren typischen Symptome auftreten, kann das Kind wieder zur Schule kommen. Ansonsten muss es zum Arzt.
  • Änderungen gibt es im Bereich der Risikopatienten/innen: Wenn ein Kind an einer relevanten Vorerkrankung leidet, können die Erziehungsberechtigten es befristet vom Präsenzunterricht befreien. NEU: Ab einer Befreiung von mehr als sechs Wochen ist ein ärztliches Attest Pflicht.
  • Grundlegend geändert wurden die Vorgaben beim Zusammenleben mit vorerkrankten Angehörigen: Hier müssen Sie vor allem zu Hause dafür sorgen, die Angehörigen zu schützen. Das Kind soll möglichst in die Schule gehen. Nur in eng begrenzten zeitlichen Ausnahmefällen können Kinder vom Präsenzunterricht befreit werden.
  • Sind Sie in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn aus einem Risikogebiet aus dem Urlaub zurückgekehrt? Dann müssen Sie und Ihr Kind entweder 14 Tage in Quarantäne oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf.

Für aktuelle Infos schauen Sie bitte regelmäßig auf unsere Homepage. Einen offenen Brief der Ministerin an alle Eltern zum Schultstart in das Schuljahr 2020-21 finden Sie hier.

Herzliche Grüße,

P. Clemens

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie folgende Unterrichtszeiten für die letzten Schulwoche (Mo 22.06. - Fr 26.06.).

- Klassen 1 und 2:  Montag, Dienstag und Mittwoch 8.15 - 11.40 Uhr

- Klassen 3 und 4:  Montag, Dienstag und Mittwoch 8.15 - 12.35 Uhr

 

- An den letzten beiden Schultagen Donnerstag und Freitag ist für ALLE Klassen bzw. Kinder Unterricht von 8.15 - 11.40 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Schuljahresende bzw. zum neuen Schuljahr 2020/21 folgen per Elternbrief in den nächsten Tagen.

 

P. Clemens

Liebe Eltern,

wir freuen uns am Mittwoch, 12.08. Ihre Kinder zum neuen Schuljahr zu begrüßen. Sicherlich freuen sich Ihre Kinder darauf, dass die Schule nun wieder losgeht. Die Auswirkungen der Pandemie werden uns auch hier weiterhin begleiten. Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, ist nun das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem gesamten Schulgelände Pflicht. Ihre Aufgabe dabei ist es, die Kinder mit Masken entsprechend auszustatten. Im Unterricht sind Ihre Kinder von dieser Pflicht befreit, solange sie sich auf Ihren festen Arbeitsplätzen befinden. Weitere bekannte Hygienemaßnahmen, die bereits vor den Sommerferien umgesetzt worden sind, werden entsprechend fortgeführt. Die Pausenzeiten haben sich dahingehend geändert, dass die Kinder der Klassen 1 und 2 von 9.40 - 9.55 Uhr und die Kinder der Klassen 3 und 4 von 10.00 - 10.15 Uhr in die Hofpause gehen

An den ersten drei Schultagen, Mittwoch 12.08., Donnerstag 13.08. und Freitag 14.08. findet für alle Jahrgänge Unterricht von 8.15 Uhr bis 11.40 Uhr statt. Den Stundenplan Ihres Kindes sowie weitere Hinweise erhalten Sie an diesen Tagen durch die Klassenleitung. Eine Bitte an dieser Stelle an die Eltern der Fahrschüler: Es wäre hilfreich, wenn ein Teil der Kinder an den ersten Schultagen nach der 4.Stunde mit dem PKW abgeholt werden kann (sofern möglich), um die Bussituation etwas zu entzerren.

Die Angebote der Betreuung sowie der OGGS finden an allen drei Tagen regulär statt.

Im Stundenplan wird zunächst kein Sport- und Schwimmunterricht ausgewiesen. Schwimmunterricht findet bis zu den Herbstferien nicht statt, Sport ausschließlich im Freien (je nach Wetterlage). Musikunterricht nur sehr eingeschränkt, da das gemeinsame Singen weiterhin verboten ist. Zudem haben wir darauf geachtet, die Anzahl der Lehrkräfte pro Lerngruppe so gering wie möglich zu halten. Der Stundenplan Ihres Kindes gilt zunächst bis zu den Herbstferien, damit wir zu gegebener Zeit auf die Pandemieentwicklungen reagieren können.

Im Sinne des Infektionsschutzes möchten wir Sie bitten, dass Sie als Eltern das Schulgebäude bitte nur nach vorheriger Terminabsprache betreten. Sollte dies in dringenden Fällen notwendig sein, setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat, der Betreuung oder der OGGS in Verbindung. Sollten Sie Ihr Kind nach Unterrichtsschluss persönlich abholen, nehmen Sie es an der Rampe oder dem Fußweg Richtung Buswende in Empfang. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie weiterhin gesund.

P. Clemens

Die Gemeinde Wenden freut sich, für die Sommerferien 2020 eine Ferienbetreuung für Schüler der Wendener Grundschulen anbieten zu können. Dazu zählen auch Kinder, die erst zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden und Kinder, die zum Schuljahr 2020/2021 auf eine weiterführende Schule wechseln.
Die Ferienbetreuung wird in den Ferienwochen 1 – 3 an der Grundschule Rothemühle und in den Ferienwochen 4 – 7 an der Grundschule Wenden durchgeführt. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 8 – 16 Uhr.


Eine Betreuung im bisher gewohnten Umfang ist aufgrund der Anpassungen an die Corona-Schutzmaßnahmen jedoch nicht möglich. Es werden pro Woche maximal 3 feste Gruppen mit bis zu 12 Kindern pro Gruppe gebildet. Sollte es zu einem Anmeldeüberhang kommen, wer-den die Plätze nach Aufnahmekriterien vergeben, die sich an den Kriterien der bisherigen Not-fallbetreuung orientieren und die Betreuungsdauer wird pro Kind auf maximal 2 Wochen beschränkt. Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Los.
Eine Ferienbetreuung wird grundsätzlich erst ab einer Gruppenstärke von 5 Kindern durchgeführt. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Ferienbetreuung erfolgt in der 26. Kalenderwoche. Sobald Sie eine Aufnahmebestätigung/ -bescheid erhalten, wurde ihr Kind verbindlich in die Ferienbetreuung aufgenommen.
Die Gebühren betragen unabhängig von Einkommen der Eltern 70 € pro Woche (einschließ-lich Essengeld). Die Kosten für die 7. Ferienwoche (2 Tage) betragen 28,00 €.
Den Anmeldebogen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wenden oder in unserem Downloadbereich.


Die Anmeldung erfolgt ausschließlich bei der Gemeinde Wenden:
Gemeinde Wenden/ Frau Schaal
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. 02762/406210


Anmeldeschluss ist Freitag, der 19.06.2020, 12.00 Uhr. Verspätete Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

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