Liebe Eltern,

die Infektionszahlen im Kreis Olpe sinken zwar langsam, müssen aber 5 Tage unter 165 bleiben, damit wir in das Wechselmodell zurückkehren können. Maßgebend dafür sind die veröffentlichten Zahlen des Gesundheitsministeriums. Somit befinden wir uns kommende Woche weiterhin im Distanzunterricht.

Normalerweise startet der Unterricht bei sinkender Inzidenzzahl an einem Montag. Für die Woche nach Pfingsten gilt eine Besonderheit: Sollten die Inzidenzwerte in der Vorwoche (20.Kalenderwoche bis Samstag) eine Rückkehr in der Folgewoche zulassen, erfolgt diese wegen der Pfingstferien ausnahmsweise am Mittwoch, 26.Mai 2021, als erstem Schultag im Wechselunterricht. Haben wir konkrete Anhaltspunkte, dass wieder Wechselunterricht stattfinden kann, informieren wir Sie rechtzeitig sowohl per Sdui als auch über die Homepage.

Die Pool-Testung in der Notbetreuung hat stattgefunden. Testung und Übermittlung der Ergebnisse durch das Labor haben sehr gut funktioniert. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die Pool-Testung im Wechselunterricht erfolgreich durchgeführt werden kann. Die notwendigen Einzeltests werden wir zu Beginn des Wechselunterrichts ausgeben. In einem Schaubild hatten wir Ihnen den Ablauf bereits dargestellt. Es gibt kleine Änderungen, wie hier sichtbar.

Das passiert, wenn das Ergebnis der Pool-Testung positiv ist: Das Labor informiert die Schule und das Gesundheitsamt. Alle Kinder des positiven Test-Pools müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Die Einzeltestungen erfolgen zu Hause oder beim Hausarzt. Das Labor informiert die Eltern über das Ergebnis bzw. die Eltern können selbst das Ergebnis erfragen (im Einzeltest-Beutel befindet sich dazu eine Anleitung). Ist der Einzeltest positiv informiert das Labor die Eltern und das Gesundheitsamt.  Die Schule bekommt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Information. Ob auch negativ getestete Schüler und Schülerinnen in Quarantäne müssen, liegt im Ermessen des Gesundheitsamtes und hängt davon ab, ob alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden.

 Wie gewohnt stellen wir als Schule weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Ein normaler Betreuungs- bzw. OGS-Betrieb findet nicht statt. Wenn Sie die Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an. Denken Sie weiterhin daran, dass bei allen Maßnahmen die Kontaktreduzierung oberstes Ziel bleibt. Nutzen Sie die Betreuung bitte nur dann, wenn eine private Lösung nicht möglich ist. 

Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Betreuungsbedarf für die Tage 26.05. -28.05.21 muss zwingend bis Donnerstag, den 20.05.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der KGS Gerlingen

 

Liebe Eltern,

direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.

Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit und startet auch bei uns im Haus am Montag, 10. Mai.

Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten der 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

Was im Fall einer positiven bzw. negativen Pool-Testung passiert sowie weitere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem Schaubild.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Eltern von Kindern einer positiven Pool-Testung sind angehalten diese vorsorglich in häusliche Isolation zu nehmen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Einen kindgerechten Erklärfilm zum Lolli-Test finden Sie hier. Weiterführende Informationen rund um den Lolli-Test finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

Wie bereits genannt startet der Lolli-Test an der KGS Gerlingen am Montag, 10. Mai. Das bedeutet, dass dieses Testverfahren auch für die Kinder in der Notbetreuung für den Zeitraum des Distanzlernens verwendet wird.

Wie gewohnt stellen wir als Schule weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Ein normaler Betreuungs- bzw. OGS-Betrieb findet nicht statt. Wenn Sie die Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an. Denken Sie weiterhin daran, dass bei allen Maßnahmen die Kontaktreduzierung oberstes Ziel bleibt. Nutzen Sie die Betreuung bitte nur dann, wenn eine private Lösung nicht möglich ist. 

Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Betreuungsbedarf für die kommende Woche muss zwingend bis Mittwoch, den 12.05.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der KGS Gerlingen

Liebe Eltern,

das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) tritt ab heute, Freitag 23.04.2021, in Kraft. Das neue Gesetz erstreckt sich auch auf den Schulbereich.

"Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.“

Dies trifft auf den Kreis Olpe zu. Ab Montag, 26.04.2021 gehen wir bis auf Weiteres in den Distanzunterricht.

Uns ist bewusst, dass es für viele Familien erneut eine enorme Herausforderung und für die Kinder im Vergleich zum Wechselunterricht eine große Enttäuschung ist. Auch wir hoffen, alsbald in den Wechselunterricht zurückkehren zu können. 

Wann wir wieder in den Wechselunterricht gehen, ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück. Wir informieren Sie dann umgehend.

Als Schule stellen wir weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Wenn Sie diese Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an (Downloadbereich). Wie in den Wochen zuvor bitten wir Sie auch hier vor einer Anmeldung die Möglichkeiten der Betreuung zu Hause intensiv zu prüfen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sofern Sie uns diesbezüglich bereits kontaktiert haben und Sie eine Betreuung über die angegebenen Tage hinaus benötigen, melden Sie sich bitte erneut per Mail.

 

Herzliche Grüße

M.Fröhlingsdorf   P.Clemens

Liebe Eltern,

Nordrhein-Westfalen will bis Mitte Mai an allen Grund- und Förderschulen sogenannte „Lolli-Tests“ zum Erkennen von Corona-Infektionen einführen. Bei dieser Methode muss kein Stäbchen in die Nase oder tiefer in den Rachen geführt werden. Die Kinder lutschen stattdessen 30 Sekunden lang an einem Abstrichtupfer - dem "Lolli". Im Vergleich zu den Antigen-Schnelltests ist dieses Verfahren kindgerechter und bietet eine deutlich höhere Sensitivität bzw. Aussagekraft. Im Anschluss werden die Tupfer in einem Labor ausgewertet. Es handelt sich um PCR-Tests, die beim Erkennen von Infektionen mit dem Coronavirus als sehr genau gelten. Positive Fälle können schon entdeckt werden, bevor ein Kind infektiös ist. Da die Auswertung durch ein Labor erfolgt, wird kein Kind in der Schule mit einem positiven Ergebnis konfrontiert.

Die Ergebnisse liegen spätestens am Morgen des Folgetags vor. In Köln sind die Tests bereits im Rahmen eines Pilotprojekts in Kitas und Schulen im Einsatz. Weitere Erklärungen zur Durchführung folgen demnächst, z.B. in Form von Erklärfilmen.                                                                                             

Diese neue Teststrategie ist zwingend mit einem bestimmten Unterrichtsmodell verknüpft, und zwar einem täglichen Wechsel von A- und B-Gruppen. Ab dem 10. Mai gilt der neue Plan. Es ist vorgesehen, dass dieser bis zu den Sommerferien gilt. Nach einer Schulschließung startet immer die Gruppe mit dem Präsenzunterricht, die laut Plan dran ist. Sollte Wechselunterricht ab dem 10. Mai möglich sein, beginnen die Kinder der Gruppe A. Ab dem 17. Mai sind es die Kinder der Gruppe B. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Inzidenzzahlen wird davon ausgegangen, dass in der kommenden Woche (03. – 07.05.) die Schulen im Kreis Olpe weiterhin im Distanzunterricht verbleiben.                                                                                                                                                                                                                                                                                     

Auch wenn momentan noch offen ist, wann genau wir wieder mit Präsenzunterricht starten, bitten wir Sie, sich schon einmal auf die veränderten Anwesenheitstage der A- und B-Gruppen einzustellen.

Ein normaler Betreuungs- bzw. OGS-Betrieb findet nicht statt. Wenn Sie die Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an. Denken Sie weiterhin daran, dass bei allen Maßnahmen die Kontaktreduzierung oberstes Ziel bleibt. Nutzen Sie die Betreuung bitte nur dann, wenn eine private Lösung nicht möglich ist. 

Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

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Der Betreuungsbedarf für die kommende Woche muss zwingend bis morgen, Freitag, den 30.04.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!

Das Team der KGS Gerlingen

 

Liebe Eltern,

gestern hat das Schulministerium mitgeteilt, dass es ab Montag, 19.04. für alle Grundschulen wieder in den Wechselunterricht geht. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Das bedeutet, dass die Gruppen A und B wie gewohnt im Wechsel zum Präsenzunterricht in die Schule kommen. Am Freitag, 23.04. ist Gruppe B an der Reihe, Freitag, 30.04. dann Gruppe A.

Mo, 19.04.

Di, 20.04.

Mi, 21.04.

Do, 22.04.

Fr, 23.04.

A

B

A

B

B

Mo, 26.04.

Di, 27.04.

Mi, 28.04.

Do, 29.04.

Fr, 30.04.

A

B

A

B

A

Alle Maßnahmen rund um den Wechselunterricht gelten damit wie in der Zeit vor den Osterferien.

Wie gewohnt stellen wir als Schule weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Ein normaler Betreuungs- bzw. OGS-Betrieb findet nicht statt. Wenn Sie die Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an, welches Sie hier finden. Denken Sie weiterhin daran, dass bei allen Maßnahmen die Kontaktreduzierung oberstes Ziel bleibt. Nutzen Sie die Betreuung bitte nur dann, wenn eine private Lösung nicht möglich ist. 

Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Der Betreuungsbedarf für die kommende Woche muss zwingend bis morgen, Freitag, den 15.04.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!
Für die kommenden Wochen melden Sie den Bedarf bitte jeweils bis zum Donnerstag der Vorwoche um 12.00 Uhr mit dem gleichen Formular an.

 

Über die verpflichtenden Selbsttests haben wir am 12. April bereits ausführlich informiert.

Wir werden die Kinder an folgenden Tagen bei den Selbsttests anleiten:

  • Gruppe A: Montag und Mittwoch
  • Gruppe B: Dienstag und Donnerstag

Wenn Ihr Kind nicht an einem Selbsttest teilnehmen soll, kann es alternativ das Ergebnis eines Bürgertests vorlegen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin vorher mit, wenn Ihr Kind nicht am Selbsttest teilnimmt. Sie wird dann für Ihr Kind keinen Test vorbereiten.

Wenn Ihr Kind überhaupt nicht getestet werden soll, kann es nicht am Präsenzunterricht oder an den Betreuungsangeboten teilnehmen. Dies muss der Schule schriftlich mitgeteilt werden. Das Schulministerium weist darauf hin, dass nicht getestete Kinder keinen Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht haben. Selbstverständlich stehen die Angebote auf den Klassenpadlets und das Material, das ausgegeben und eingesammelt wird, für das Lernen zu Hause zur Verfügung.

Wir sind froh, dass wir nun wissen wie der Schulbetrieb in den nächsten Wochen weitergeht und hoffen auf Ihre Unterstützung, indem Sie gemeinsam mit uns versuchen den Kindern mögliche Ängste zu nehmen und Ihnen vermitteln, dass wir alle mit den Selbsttests einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten können.

M. Fröhlingsdorf  P. Clemens

 

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