Liebe Eltern,

das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) tritt ab heute, Freitag 23.04.2021, in Kraft. Das neue Gesetz erstreckt sich auch auf den Schulbereich.

"Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.“

Dies trifft auf den Kreis Olpe zu. Ab Montag, 26.04.2021 gehen wir bis auf Weiteres in den Distanzunterricht.

Uns ist bewusst, dass es für viele Familien erneut eine enorme Herausforderung und für die Kinder im Vergleich zum Wechselunterricht eine große Enttäuschung ist. Auch wir hoffen, alsbald in den Wechselunterricht zurückkehren zu können. 

Wann wir wieder in den Wechselunterricht gehen, ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück. Wir informieren Sie dann umgehend.

Als Schule stellen wir weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Wenn Sie diese Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an (Downloadbereich). Wie in den Wochen zuvor bitten wir Sie auch hier vor einer Anmeldung die Möglichkeiten der Betreuung zu Hause intensiv zu prüfen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sofern Sie uns diesbezüglich bereits kontaktiert haben und Sie eine Betreuung über die angegebenen Tage hinaus benötigen, melden Sie sich bitte erneut per Mail.

 

Herzliche Grüße

M.Fröhlingsdorf   P.Clemens

Liebe Eltern,

gestern hat das Schulministerium mitgeteilt, dass es ab Montag, 19.04. für alle Grundschulen wieder in den Wechselunterricht geht. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Das bedeutet, dass die Gruppen A und B wie gewohnt im Wechsel zum Präsenzunterricht in die Schule kommen. Am Freitag, 23.04. ist Gruppe B an der Reihe, Freitag, 30.04. dann Gruppe A.

Mo, 19.04.

Di, 20.04.

Mi, 21.04.

Do, 22.04.

Fr, 23.04.

A

B

A

B

B

Mo, 26.04.

Di, 27.04.

Mi, 28.04.

Do, 29.04.

Fr, 30.04.

A

B

A

B

A

Alle Maßnahmen rund um den Wechselunterricht gelten damit wie in der Zeit vor den Osterferien.

Wie gewohnt stellen wir als Schule weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Ein normaler Betreuungs- bzw. OGS-Betrieb findet nicht statt. Wenn Sie die Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an, welches Sie hier finden. Denken Sie weiterhin daran, dass bei allen Maßnahmen die Kontaktreduzierung oberstes Ziel bleibt. Nutzen Sie die Betreuung bitte nur dann, wenn eine private Lösung nicht möglich ist. 

Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Der Betreuungsbedarf für die kommende Woche muss zwingend bis morgen, Freitag, den 15.04.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!
Für die kommenden Wochen melden Sie den Bedarf bitte jeweils bis zum Donnerstag der Vorwoche um 12.00 Uhr mit dem gleichen Formular an.

 

Über die verpflichtenden Selbsttests haben wir am 12. April bereits ausführlich informiert.

Wir werden die Kinder an folgenden Tagen bei den Selbsttests anleiten:

  • Gruppe A: Montag und Mittwoch
  • Gruppe B: Dienstag und Donnerstag

Wenn Ihr Kind nicht an einem Selbsttest teilnehmen soll, kann es alternativ das Ergebnis eines Bürgertests vorlegen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin vorher mit, wenn Ihr Kind nicht am Selbsttest teilnimmt. Sie wird dann für Ihr Kind keinen Test vorbereiten.

Wenn Ihr Kind überhaupt nicht getestet werden soll, kann es nicht am Präsenzunterricht oder an den Betreuungsangeboten teilnehmen. Dies muss der Schule schriftlich mitgeteilt werden. Das Schulministerium weist darauf hin, dass nicht getestete Kinder keinen Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht haben. Selbstverständlich stehen die Angebote auf den Klassenpadlets und das Material, das ausgegeben und eingesammelt wird, für das Lernen zu Hause zur Verfügung.

Wir sind froh, dass wir nun wissen wie der Schulbetrieb in den nächsten Wochen weitergeht und hoffen auf Ihre Unterstützung, indem Sie gemeinsam mit uns versuchen den Kindern mögliche Ängste zu nehmen und Ihnen vermitteln, dass wir alle mit den Selbsttests einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten können.

M. Fröhlingsdorf  P. Clemens

 

Liebe Eltern,

wie Sie sicher den Medien entnommen haben, hat das Schulministerium gestern mitgeteilt, dass alle Schulen in der kommenden Woche (12.04. - 16.04.) in den Distanzunterricht gehen werden. Hier heißt es:

"Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird."

Stand heute soll es zum 19.04. wieder in den Wechselunterricht gehen. Diesbezüglich warten auch wir auf weitere Informationen vom Ministerium. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

In diesem Zeitraum stellen wir als Schule weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Wenn Sie diese Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit einem aktualisierten Formular an, welches Sie hier finden. Wie in den Wochen zuvor bitten wir Sie auch hier vor einer Anmeldung die Möglichkeiten der Betreuung zu Hause intensiv zu prüfen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sofern Sie uns diesbezüglich bereits kontaktiert haben und Sie eine Betreuung über die angegebenen Tage hinaus benötigen, melden Sie sich bitte erneut per Mail.

Die Zeit des Distanzlernens soll dazu genutzt werden, um verpflichtende Selbsttests in den Schulen vorzubereiten. Hierzu heißt es von Seiten des Ministeriums: "Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben."

Aller Voraussicht nach werden erste Testungen ab Montag im Rahmen der Notbetreuung möglich sein. Wir werden Ihnen auch zu diesem Thema im Verlauf der Woche weitere Informationen mitteilen.

M. Fröhlingsdorf   P. Clemens

Liebe Eltern,

durch das Ministerium ist nun eine Testpflicht für alle Schulen erlassen worden. Die rechtiche Grundlage bildet die Corona-Betreuungs-Verordnung vom 12.04.2021.

Zwei mal pro Woche führen alle Kinder und MitarbeiterInnen der Schule einen Selbsttest durch und weisen so nach, dass sie das Virus nicht weitergeben.

Dieser Selbsttest ist ein "Nasenmuscheltest", wird also nur vorne in der Nase genommen. Also: Keine Angst! Es kitzelt und ist ein ganz kleines bisschen fummelig. Es wird aber mit der guten und ruhigen Anleitung des gesamten pädagogischen Personals der KGS Gerlingen gut klappen.

Diese Testungen finden in der Schule statt. Sollten Eltern das Ergebnis eines sog. Bürgertests (beispielsweise beim DRK), das nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können, ist das genauso in Ordnung.

Dieses Verfahren gilt auch für die Notbetreuung, die für angemeldetete Kinder ab heute (Montag 12.04.2021) startet.

Sollte ein Kind positiv getestet sein, werden wir behutsam und besonnen reagieren und dafür sorgen, dass es durch Sie als Eltern schnell abgeholt wird. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit einer/m Ärztin/Arzt auf und sorgen dafür, dass ein PCR-Test gemacht wird. Weitere Informationen zum Umgang mit einem positiven Selbsttest finden Sie hier.

Wichtig ist uns, dass wir Ihrem Kind folgende Kernaussagen vermitteln:

Wenn ein Ergebnis positiv ist, besteht nur ein Verdacht, dass jemand infiziert ist. Dieser Verdacht muss von einem Arzt kontrolliert werden.

Es ist gut, dass ein solcher Verdacht angezeigt wird.

Es ist gut, dass dann kein anderer angesteckt werden kann.

Es ist gut, dass ein infiziertes Kind in Ruhe zu Hause sein und dort das Virus überwinden kann.

Um Ihr Kind in der Schule auf die Testsituation vorzubereiten, werden wir folgendes Video bzw. folgende Präsentation nutzen. Sofern möglich, freuen wir uns, wenn Sie sich zu Hause die Zeit nehmen und sich gemeinsam mit Ihrem Kind das Video bzw. die Präsentation einmal anschauen. Sollten Rückfragen auftreten, können Sie sich gerne an uns wenden.

M. Föhlingsdorf  P. Clemens

Liebe Eltern,

das Schulministerium hat uns gestern mitgeteilt, dass der Wechselunterricht nach den Osterferien fortgesetzt wird. Hier die wichtigsten Details: "Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (...).

Die Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann Berücksichtigung finden. (...) Die Ergebnisse dieser Gespräche werden dann ebenso für den weiteren Schulbetrieb Berücksichtigung finden."

Das bedeutet, dass die Gruppen A und B weiterhin im Wechsel zum Präsenzunterricht in die Schule kommen. Freitag, 16.04. gilt dies für Gruppe B, Freitag, 23.04. für Gruppe A.

Mo, 12.04.

Di, 13.04.

Mi, 14.04.

Do, 15.04.

Fr, 16.04.

A

B

A

B

B

Mo, 19.04.

Di, 20.04.

Mi, 21.04.

Do, 22.04.

Fr, 23.04.

A

B

A

B

A

In diesem Zeitraum stellen wir als Schule weiterhin das Angebot einer Notbetreuung zur Verfügung. Wenn Sie diese Notbetreuung benötigen, melden Sie den Bedarf mit dem bekannten Formular an, welches Sie hier finden. Wie in den Wochen zuvor bitten wir Sie auch hier vor einer Anmeldung die Möglichkeiten der Betreuung zu Hause intensiv zu prüfen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte unbedingt an folgende Email-Adresse:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Betreuungsbedarf für den genannten Zeitraum (beide Wochen!) muss zwingend bis Donnerstag, 08.04.21 um 12.00 Uhr zurückgemeldet werden!

Alle weiteren Maßnahmen, die rund um den Wechselunterricht installiert worden sind, werden aufrecht erhalten.

Wir freuen uns, das aus unserer Sicht gut funktionierende Sytem fortsetzen zu können und hoffen Ihnen ein Stück weit Planungssicherheit für die Zeit nach den Osterferien geben zu können.

Das gesamte Team der KGS Gerlingen wünscht Ihnen frohe Ostertage und weiterhin viel Gesundheit in dieser weiterhin angespannten Zeit.

M. Fröhlingsdorf und P. Clemens

Go to top